
Hartmut Becker
Qualifikation
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Rechtsanwalt seit 1982 in Sozietät mit dem Kollegen Volker Oesterle
- Vorsitzender des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen für die Zulassung zur Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- bis 2010 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Immobilien- und Mietrecht im Freiburger Anwaltverein, seither im Vorstand
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Wohnungseigentum und Mietrecht im Deutschen Anwaltverein

