
Mietrecht
Unsere Kanzlei nahm ihren Ursprung in der Betreuung mietrechtlicher Mandate und ist dem bis heute treu geblieben ungeachtet der Ausweitung unserer Schwerpunkte auf die Bereiche Familienrecht und Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht. Drei der vier Sozien unserer Kanzlei sind Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter und kennen die Bedürfnisse und Sorgen beider Parteien. Dies bezieht sich sowohl auf Mietwohnungen als auch auf Gewerbemietverhältnisse.
